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VG Ansbach, 03.07.2014 - AN 10 E 13.02106 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- openjur.de
Führen eines Fahrrades unter Alkoholeinfluss; Nichtvorlage eines zu Recht angeforderten Gutachtens
- ra.de
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (3)
- VG Ansbach, 03.07.2014 - AN 10 K 13.01882
Führen eines Fahrrades unter Alkoholeinfluss; Nichtvorlage eines zu Recht …
Auszug aus VG Ansbach, 03.07.2014 - AN 10 E 13.02106
Der Streitwert wird für das Verfahren AN 10 K 13.01882 auf 15.000,00 EUR, für das Verfahren AN 10 K 13.02105 auf 5.000,00 EUR festgesetzt.Diese Hauptsachestreitwerte ergeben sich aus § 52 Abs. 1 GKG i.V.m. Nrn. 46.3, 46.4 und 46.9 im Verfahren AN 10 K 13.01882 bzw. Nr. 46.14 im Verfahren AN 10 K 13.02105.
- VGH Bayern, 24.03.2014 - 11 CE 14.11
Eilantrag auf Erteilung einer Fahrerlaubnis; Eignungszweifel; Verwertbarkeit …
Auszug aus VG Ansbach, 03.07.2014 - AN 10 E 13.02106
Die daraufhin vom Antragsteller erhobene Beschwerde wurde mit Beschluss des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs vom 24. März 2014, 11 CE 14.11 zurückgewiesen. - VGH Bayern, 08.02.2010 - 11 C 09.2200
(Erfolglose) Beschwerde gegen die Versagung von Prozesskostenhilfe
Auszug aus VG Ansbach, 03.07.2014 - AN 10 E 13.02106
Da das geforderte Gutachten auch dazu diente zu klären, ob Anknüpfungspunkte bestehen, dass eine Beschränkung oder die Anordnung von Auflagen ausreichend sein könnte, bleibt der Fahrerlaubnisbehörde bei Nichtvorlage des Gutachtens nämlich schlichtweg keine andere Möglichkeit, als zum Ausschluss der Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer und der Aufrechterhaltung der Sicherheit des Straßenverkehrs, das Führen von fahrerlaubnisfreien Fahrzeugen ohne Einschränkung zu untersagen (BayVGH vom 8.2.2.2010, Az.: 11 C 09.2200, juris).
- VG Ansbach, 03.07.2014 - AN 10 K 13.01882
Führen eines Fahrrades unter Alkoholeinfluss; Nichtvorlage eines zu Recht …
Der Streitwert wird für das Verfahren AN 10 E 13.02106 auf 7.500,00 EUR, für das Verfahren AN 10 S 13.02104 auf 2.500,00 EUR festgesetzt.